1.) Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68-70 m.
2.) Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
3.) Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
4.) Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
5.) Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte "Hütchen" zugelassen.
6.) Es ist dem Torhüter nicht gestattet, mit seinem Fuß Markierungen auf dem Spielfeld anzubringen. Auch ein anderer Spieler darf dies nicht für ihn tun. Bemerkt dies der Schiedsrichter während des Spieles, soll er die Begegnung nicht unterbrechen, nur um den fehlbaren Spieler durch Zeigen der gelben Karte zu verwarnen. Die Ahndung dieses unsportlichen Verhaltens muss erst geschehen, wenn das Spiel ruht. Stellt der Schiedsrichter die Verfehlung jedoch vor Beginn der Partie fest, soll er den schuldigen Spieler unverzüglich verwarnen.